Jetzt geht alles ganz schnell. Wir haben den Entwurf vom Kaufvertrag erhalten!
Der Notartermin ist schon für den 19.02.2016 terminiert. Jetzt geht alles ganz schnell.
Da ich ein paar Teile des Kaufvertrags nicht 100%ig verstanden habe, schaltete ich über unsere Rechtsschutzversicherung einen Anwalt für die Prüfung des Vertrags ein. Im Kaufvertrag war z. B. die Rede von einem Benützungsrecht.
Das hat der Rechtsanwalt zum Kaufvertrag geschrieben:
1. Beim Grundstück FlNr. 524/28 ist in Abteilung II ein Benützungs- ,Begehungs- und Baumbeseitigungsrecht sowie eine Unterlassungsverpflichtung zugunsten des jeweiligen Eigentümers von FlNr. 2016/106 Steuergemeinde Langweid eingetragen. Diese Belastung soll hier gemäß Ziff.V. 1. des Entwurfs vom Käuferübernommen werden. Es ist dringend zu klären, welchen genauen Inhalt diese Belastung hat. Dies ergibt sich aus der Notarurkunde, die dieser Belastung zugrunde liegt und kann über den Notar oder Verkäfer angefordert werden. Eine solche Belastung ist i.d.R. für einen Erwerber sehr nachteilig.
2.In Ziff.VI. 1.wird zwar versichert, dass die derzeitige Erschließung abgerechnet und bezahlt ist, es empfiehlt sich gleichwohl, dies auf der Gemeinde nachzuprüfen.In der Klausel fehlt allerdings die Zusicherung, dass das Grundstück voll erschlossen ist (wie das Exposé verspricht), was ebenfalls über die Gemeinde abgeklärt werden sollte.
3. Ob und in welchem Umfang eine Bebaubarkeit des Grundstücks möglich ist, sollte ebenfalls mit der zuständigen Baubehörde abgeklärt werden, weil der Verkäufer dafür nicht haftet.
4. Entgegen Ziff.VI. 4.sollte die Bescheinigung über die Nichtausübung der Vorkaufsrechte zur Fälligkeitsvoraussetzung für den Kaufpreis gemacht werden.
… FlNr. 2016/106 Steuergemeinde Langweid …
Mit dieser Vorbereitung gehen wir jetzt zum Notartermin!